Preise & Kosten für Fassadensanierung auf einen Blick
Mit diesen Kosten sollten Sie bei der Fassade sanierung kalkulieren
Fassade sanieren
Kosten der Fassadensanierung
Materialkosten bemessen sich unter anderem an Höhe der Fassade
Wenn die Schäden an einer Fassade schwer sind, wird es höchste Zeit, sie zu sanieren. Bei der Sanierung möchten wir Ihnen tatkräftig unter die Arme greifen. Die Bossmann GmbH ist das größte Unternehmen für Haus- und Wohnungssanierungen in Deutschland. Wir bieten Ihnen unsere Leistungen zu einem günstigen Festpreis an. Nachfolgend möchten wir Sie über die Kosten der Fassadensanierung aufklären.
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Diese Faktoren bestimmen die Kosten
Die Fassadensanierung umfasst unter anderem das Ausbessern des Putzes sowie das Streichen des Gebäudes. Darüber hinaus gehört die Reparatur der Dämmung dazu. Wenn die Fassade dagegen neu gedämmt werden soll, fällt es unter Modernisierungsarbeiten.
Das sind die Kosten im Detail
Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen eine Tabelle mit allen Kosten zusammengestellt, die bei der Sanierung der Fassade anfallen. Für das Kostenbeispiel haben wir die ungedämmte Wetterseite eines Hauses mit einer Fläche von 50 Quadratmetern gewählt.
10 Quadratmeter davon sind beschädigt. Davon genügt es, 6 Quadratmeter zu verspachteln. Bei 4 Quadratmetern ist ein neuer Putzauftrag notwendig. In unserem Beispiel entscheidet sich der Hausherr dazu, die komplette Wand neu zu streichen.
Posten |
Größe |
Kosten |
Putz |
4 Quadratmeter (QM) |
20 bis 60 Euro |
Spachtelmasse |
6 QM |
6 bis 12 Euro |
Farbe |
50 QM |
100 bis 250 Euro |
Fahrgerüst |
|
120 bis 240 Euro |
Fassadenreinigung |
50 QM |
500 bis 750 Euro |
Entfernen des Altputzes |
4 QM |
40 bis 60 Euro |
Spachteln |
6 QM |
30 bis 60 Euro |
Verputzen |
4 QM |
100 bis 320 Euro |
Streichen |
50 QM |
450 bis 600 Euro |
Summe gesamt |
|
1.366 bis 2.352 Euro |
Materialkosten für Sanierung
Die Angaben für die Materialkosten beziehen sich auf einen Quadratmeter beschädigte Fassade. Zu den verwendeten Materialien gehört unter anderem Spachtelmasse, um Putzschäden zu beseitigen. Dafür müssen Sie Kosten zwischen 1 und 2 Euro einkalkulieren. Wenn der Putz erneuert werden muss, fallen Kosten zwischen 5 und 15 Euro an. Die Kosten hängen davon ab, ob nur der Oberputz erneuert oder der Putz bis zum Mauerwerk abgetragen werden muss.
Für die Fassadenfarbe fallen Kosten zwischen 2 und 5 Euro an. Wenn unsere Fachhandwerker zusätzlich Dämmmaterial austauschen, müssen Sie bei der Fassadenfarbe mit 5 bis 10 Euro rechnen.
Es ist sinnvoll, nicht nur den beschädigten Teil der Wand zu streichen, sondern die komplette Wand.
Arbeitskosten bei der Fassadensanierung
Bei manchen Fassadensanierungen ist ein Gerüst sinnvoll. Dadurch wird vor allem ein zügiges Arbeiten ermöglicht. Es gibt verschiedene Arten von Gerüsten mit dementsprechend unterschiedlichen Kosten. Für ein Rollgerüst müssen Sie mit einer Kostenspanne von 120 bis 300 Euro pro Woche rechnen. Bei einem Standgerüst sind 5 bis 10 Euro pro Quadratmeter eingerüstete Wandfläche. Die Kosten für das Gerüst hängen daneben von der Höhe ab.
Neben den Gerüstkosten fallen Preise für das Verspachteln ab. Hier sind es in der Regel 5 bis 10 Euro. Darüber hinaus gehört die Entfernung und die Entsorgung des Altputzes zu den Arbeitskosten. Bei diesen Posten müssen Sie zwischen 10 und 15 einkalkulieren.
Für das Dämmen veranschlagen wir Kosten zwischen 15 bis 45 Euro. Ein vollkommen neuer Putzaufschlag kostet zwischen 25 und 60 Euro. Auch hier beziehen sich die Angaben auf einen Quadratmeter beschädigte Fläche.
Bevor unsere Maler und Lackierer mit dem neuen Anstrich beginnen, werden Sie im Vorfeld die komplette Wand mit einem Hochdruckreiniger säubern. Dies Arbeit kostet zwischen 10 und 15 Euro pro Quadratmeter. Für den Spritzauftrag von Farbe müssen Sie mit Kosten zwischen 9 bis 12 Euro rechnen.
Info zur Energieeinsparverordnung
Wenn wir die Fassade Ihres Hauses sanieren, werden wir dies nach den Vorschriften der Energieeinsparverordnung erledigen. Laut der EnEV besteht eine Dämmpflicht dann, wenn mehr als zehn Prozent von der Fassade neu gedämmt werden. Gemeint ist damit, dass der Putz ab Mauerwerk erneuert wird. Werden dagegen Schäden des Oberputzes behoben, wird nicht gedämmt.
Laut § 25 EnEV können sich Hausbesitzer dann von der Dämmpflicht befreien lassen, wenn ein Gutachten belegt, dass sich das Dämmen nicht in einem angemessenen Zeitraum amortisiert.
Förderung für die Fassadendämmung benatragen
Bei der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für den Wiederaufbau) können Sie Fördermittel in Form von zinsgünstigen Krediten beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Wird Ihnen dieser bewilligt, erhalten Sie diesen über Ihre Hausbank. Auf der Webseite der KfW können Sie sich näher über die Förderung informieren. (https://www.kfw.de/kfw.de.html )
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