Preise & Kosten für die Bauplanung auf einen Blick
Mit diesen Kosten sollten Sie bei einer Bauplanung kalkulieren
Bauplanung
Kosten für die Bauplanung
Honorarordnung für Architekten entscheidend
Viele unserer Kunden fragen uns nach den Kosten für die Bauplanung. Pauschal könne wir diese Frage nicht beantworten, da viele Faktoren zusammenkommen. Im Folgenden möchten wir Ihnen dennoch einige Kosten für die Bauplanung näher vorstellen.
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Die Bauplanungs-Kosten im Detail
Die Gesamtkosten bemessen sich einerseits anhand der Honorare für Architekten. Diese sind in der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) festgeschrieben. Andererseits hängt die Höhe der Honorare von den anrechenbaren Kosten des Gesamtobjekts, der Leistungsklasse sowie der Leistungsphase ab.
Kosten im Überblick
Für Ihren besseren Überblick haben wir die Kosten der Bauplanung für Sie in einer Tabelle zusammengefasst. Für das Kostenbeispiel haben wir ein Objekt mit 350.000 Euro Gesamtkosten gewählt. 200.000 Euro davon sind anrechenbar.
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Posten |
Gesamthonorar |
1 |
20.037 bis 23.480 Euro |
2 |
23.480 bis 27.863 Euro |
3 |
27.863 bis 34.751 Euro |
4 |
34.751 bis 39.134 Euro |
5 |
39.134 bis 42.578 Euro |
Anrechenbare Kosten für Honorare
Zunächst: die Gestehungskosten sind nicht die Basis für das Architektenhonorar. Mit Gestehungskosten sind die Kosten gemeint, die beim Bau eines Hauses und des Grundstückserwerbs entstehen. In Bezug auf die Architektenhonorare gehört der Kaufpreis des Grundstücks nicht zu den Gestehungskosten. Beim Architektenhonorar handelt es sich um die Kosten, die beim Bau auf die Teile entfallen, die ein Architekt plant
Bei einem Objekt für 350.000 Euro fallen etwa 60 Prozent (175.000 bis 210.000 Euro) für die Honorarrechnung des Architekten an.
Einstufung in Honorarzone
Die Einstufung in die verschiedenen Honorarzonen erfolgt nach den Schwierigkeiten – nach dem Aufwand, der für die Planung notwendig ist. Wie Sie der Tabelle entnehmen können, gibt es die Zonen 1 bis 5.
Planen Sie beispielsweise den Bau einer Garage, ist die Honorarzone 1 angemessen. Ein Einfamilienhaus dagegen fällt in die Honorarzonen 3 und 4.
Verschiedene Leistungsphasen der Honorarordnung
Gemäß der HOAI sind 9 Leistungsphasen vorgesehen. Diese haben wir für Sie in einer Tabelle zusammengefasst.
Leistungsphase |
Beschreibung |
Honoraranteil |
gehört zur Bauplanung |
1 |
Grundlagenermittlung |
2 Prozent |
Ja |
2 |
Vorplanung |
7 Prozent |
Ja |
3 |
Entwurfsplanung |
15 Prozent |
Ja |
4 |
Genehmigungsplanung |
3 Prozent |
Ja |
5 |
Ausführungsplanung |
25 Prozent |
Ja |
6 |
Vorbereitung der Vergabe |
10 Prozent |
Nein |
7 |
Mitwirkung bei der Vergabe |
4 Prozent |
Nein |
8 |
Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation |
32 Prozent |
Nein |
9 |
Objektbetreuung |
2 Prozent |
Nein |
|
Anteil Planung |
52 Prozent |
|
Mit einer weiteren Tabelle möchten wir Ihnen ein konkretes Beispiel für die Honorarabrechnung mit einem Architekten geben. In den Kosten sind allerdings keine Gebühren enthalten, die Sie gegebenenfalls an die Kommune oder Gemeinde für die Baugenehmigung entrichten müssen.
Leistung |
Beschreibung |
Prozentsatz |
Betrag |
|
Gesamtkosten brutto |
|
300.000 Euro |
|
Anrechenbare Kosten (brutto) |
|
238.000 Euro |
|
Anrechenbare Kosten (netto) |
|
200.000 Euro |
|
Gesamthonorar Honorarzone 3 |
100 Prozent |
27.863 bis 34.751 Euro |
1 |
Grundlagenermittlung |
2 Prozent |
557,26 bis 695,02 Euro |
2 |
Vorplanung |
7 Prozent |
1.950,41 bis 2.432,57 Euro |
3 |
Entwurfsplanung |
15 Prozent |
4.179,45 bis 5.212,65 Euro |
4 |
Genehmigungsplanung |
3 Prozent |
835,89 bis 1.042,53 Euro |
5 |
Ausführungsplanung |
25 Prozent |
6.965,75 bis 8.687,75 Euro |
6 |
Vorbereitung der Vergabe |
10 Prozent |
|
7 |
Mitwirkung bei der Vergabe |
4 Prozent |
|
8 |
Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation |
32 Prozent |
|
9 |
Objektbetreuung |
2 Prozent |
|
|
Bauplanung Kosten |
52 Prozent |
14.488,76 bis 18.070,52 Euro |
Die Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Leistungsphasen ist genau festgelegt. Der Vorteil hierbei: Sowohl Sie als auch wir (die Bossmann GmbH stellt den Architekten) wissen während des gesamten Verlaufs des Baus, welche Beträge für den Architekten anfallen und welche bereits angefallen sind. Letztgenannter Punkt ist vor allem dann wichtig, wenn es während des Baus zu einem Wechsel des Architekturbüros kommt.
Im Vorfeld der Bauplanung werden die Preise innerhalb der Honorarzone frei ausgehandelt. In der Regel ist es auch möglich, die Honorare der niedrigen Stufe frei zu vereinbaren. Darüber hinaus sind Sonderkonditionen möglich – wenn Sie beispielsweise einige Arbeiten selbst erledigen.
Zudem ist es üblich, dass der Architekt das anfallende Porto- und Kopierpapier sowie die Telefonkosten gesondert in Rechnung stellt. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Komplettpreis zu vereinbaren.
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