Preise & Kosten für die Bauplanung auf einen Blick

Mit diesen Kosten sollten Sie bei einer Bauplanung kalkulieren

Bauplanung

Kosten für die Bauplanung


Honorarordnung für Architekten entscheidend

Viele unserer Kunden fragen uns nach den Kosten für die Bauplanung. Pauschal könne wir diese Frage nicht beantworten, da viele Faktoren zusammenkommen. Im Folgenden möchten wir Ihnen dennoch einige Kosten für die Bauplanung näher vorstellen.

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   Kalkulation der Bauplanung

Die Bauplanungs-Kosten im Detail

Die Gesamtkosten bemessen sich einerseits anhand der Honorare für Architekten. Diese sind in der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) festgeschrieben. Andererseits hängt die Höhe der Honorare von den anrechenbaren Kosten des Gesamtobjekts, der Leistungsklasse sowie der Leistungsphase ab.


Kosten im Überblick

Für Ihren besseren Überblick haben wir die Kosten der Bauplanung für Sie in einer Tabelle zusammengefasst. Für das Kostenbeispiel haben wir ein Objekt mit 350.000 Euro Gesamtkosten gewählt. 200.000 Euro davon sind anrechenbar.

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Posten

Gesamthonorar

1

20.037 bis 23.480 Euro

2

23.480 bis 27.863 Euro

3

27.863 bis 34.751 Euro

4

34.751 bis 39.134 Euro

5

39.134 bis 42.578 Euro


Anrechenbare Kosten für Honorare

Zunächst: die Gestehungskosten sind nicht die Basis für das Architektenhonorar. Mit Gestehungskosten sind die Kosten gemeint, die beim Bau eines Hauses und des Grundstückserwerbs entstehen. In Bezug auf die Architektenhonorare gehört der Kaufpreis des Grundstücks nicht zu den Gestehungskosten. Beim Architektenhonorar handelt es sich um die Kosten, die beim Bau auf die Teile entfallen, die ein Architekt plant

Bei einem Objekt für 350.000 Euro fallen etwa 60 Prozent (175.000 bis 210.000 Euro) für die Honorarrechnung des Architekten an.


Einstufung in Honorarzone

Die Einstufung in die verschiedenen Honorarzonen erfolgt nach den Schwierigkeiten – nach dem Aufwand, der für die Planung notwendig ist. Wie Sie der Tabelle entnehmen können, gibt es die Zonen 1 bis 5.

Planen Sie beispielsweise den Bau einer Garage, ist die Honorarzone 1 angemessen. Ein Einfamilienhaus dagegen fällt in die Honorarzonen 3 und 4.


Verschiedene Leistungsphasen der Honorarordnung

Gemäß der HOAI sind 9 Leistungsphasen vorgesehen. Diese haben wir für Sie in einer Tabelle zusammengefasst.

Leistungsphase

Beschreibung

Honoraranteil

gehört zur Bauplanung

1

Grundlagenermittlung

2 Prozent

Ja

2

Vorplanung

7 Prozent

Ja

3

Entwurfsplanung

15 Prozent

Ja

4

Genehmigungsplanung

3 Prozent

Ja

5

Ausführungsplanung

25 Prozent

Ja

6

Vorbereitung der Vergabe

10 Prozent

Nein

7

Mitwirkung bei der Vergabe

4 Prozent

Nein

8

Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

32 Prozent

Nein

9

Objektbetreuung

2 Prozent

Nein

Anteil Planung

52 Prozent

Mit einer weiteren Tabelle möchten wir Ihnen ein konkretes Beispiel für die Honorarabrechnung mit einem Architekten geben. In den Kosten sind allerdings keine Gebühren enthalten, die Sie gegebenenfalls an die Kommune oder Gemeinde für die Baugenehmigung entrichten müssen.

Leistung

Beschreibung

Prozentsatz

Betrag

Gesamtkosten brutto

300.000 Euro

Anrechenbare Kosten (brutto)

238.000 Euro

Anrechenbare Kosten (netto)

200.000 Euro

Gesamthonorar Honorarzone 3

100 Prozent

27.863 bis 34.751 Euro

1

Grundlagenermittlung

2 Prozent

557,26 bis 695,02 Euro

2

Vorplanung

7 Prozent

1.950,41 bis 2.432,57 Euro

3

Entwurfsplanung

15 Prozent

4.179,45 bis 5.212,65 Euro

4

Genehmigungsplanung

3 Prozent

835,89 bis 1.042,53 Euro

5

Ausführungsplanung

25 Prozent

6.965,75 bis 8.687,75 Euro

6

Vorbereitung der Vergabe

10 Prozent

7

Mitwirkung bei der Vergabe

4 Prozent

8

Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

32 Prozent

9

Objektbetreuung

2 Prozent

Bauplanung Kosten

52 Prozent

14.488,76 bis 18.070,52 Euro

Die Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Leistungsphasen ist genau festgelegt. Der Vorteil hierbei: Sowohl Sie als auch wir (die Bossmann GmbH stellt den Architekten) wissen während des gesamten Verlaufs des Baus, welche Beträge für den Architekten anfallen und welche bereits angefallen sind. Letztgenannter Punkt ist vor allem dann wichtig, wenn es während des Baus zu einem Wechsel des Architekturbüros kommt.

Im Vorfeld der Bauplanung werden die Preise innerhalb der Honorarzone frei ausgehandelt. In der Regel ist es auch möglich, die Honorare der niedrigen Stufe frei zu vereinbaren. Darüber hinaus sind Sonderkonditionen möglich – wenn Sie beispielsweise einige Arbeiten selbst erledigen.

Zudem ist es üblich, dass der Architekt das anfallende Porto- und Kopierpapier sowie die Telefonkosten gesondert in Rechnung stellt. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Komplettpreis zu vereinbaren.

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