Preise & Kosten für einen Innenarchitekt beauftragen auf einen Blick

Mit diesen Kosten sollten Sie beim Innenarchitekt beauftragen kalkulieren

Innenarchitekt beauftragen

Kosten für den Innenarchitekt


Kosten bemessen sich nach den unterschiedlichen Honorarzonen

Für die optimale Gestaltung Ihrer Räume kann Ihnen ein Innenarchitekt oder eine Innenarchitektin behilflich sein. Gerade wenn Sie eine umfassende Sanierung Ihrer Immobilie planen, ist es von Vorteil, einen Innenarchitekten an der Seite zu haben - auch wenn es Kosten verursacht.

An dieser Stelle kommt die Bossmann GmbH ins Spiel. Als deutschlandweit tätiges Unternehmen für Haus- und Wohnungssanierungen, Renovierungen und Modernisierungen vereinen wir nicht nur mehrere Handwerks-Gewerke unter einem Dach, sondern stellen Ihnen auf Wunsch einen Innenarchitekt zur Seite, der Ihnen bei der Raumgestaltung behilflich ist.

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   Kalkulation für den Innenarchitekt

Leistungen eines Innenarchitekten

Die Arbeit eines Innenarchitekten ist nicht immer klar. Aus diesem Grund möchten wir Sie mehr darüber informieren. Der Architekt konzipiert einen Innenausbau und konzentriert sich darauf, an welcher Stelle im Raum Leitungen verlegt werden. Die Aufgaben eines Innenarchitekten konzentrieren sich auf technisch-konstruktive sowie auf ästhetische Aspekte.

Leistungsumfang in Honorarzonen
Den Leistungsumfang eines Innenarchitekten regelt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Paragraf 55 regelt konkret, welche Honorare Innenarchitekten für Ihre Leistungen verlangen dürfen. Dabei hängt die Höhe der Vergütung vom Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der Leistung ab.
Darüber hinaus gibt es in der Honorarordnung verschiedene Zonen. In der Regel veranschlagen die meisten Architekten für die Gestaltung der Innenräume die Zone 3 und 4. Es gibt auch höhere Einstufungen. Diese sind allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn beispielsweise sehr kleine Räume zu gestalten sind oder wenn außergewöhnliche Leistungen erbracht werden müssen.
Der Leistungsumfang wird von der Verordnung in Leistungsphasen unterteilt. Unter anderen gehören die Planung und die Objektbetreuung zu diesen Leistungsphasen.
Die Leistungsstufen im Detail
Im Folgenden haben wir Ihnen die verschiedenen Leistungsstufen nochmals kurz und knapp zusammengefasst. 1. Vorplanung: Analyse der Grundlagen und Abstimmung der Ziele mit Eigentümern. Es können auch maßstabsgetreue Zeichnungen angefertigt werden. Manchmal werden rechtliche Dinge abgeklärt.
2. Entwurfsplanung: Eine konkrete Objektbeschreibung wird angefertigt und es erfolgt eine Kostenabrechnung. Darüber hinaus entsteht ein Zeitplan.
3. Genehmigungsplanung: In dieser Phase müssen behördliche Genehmigungen eingeholt werden. Dies erfolgt durch den Innenarchitekten. Manchmal werden die Dokumente weiter angepasst.
4. Ausführungsplanung: Auftraggeber bekommt alle notwendigen Angaben, die für die Ausführung wichtig sind. Er erhält sowohl Zeichnungen als auch textliche Dokumente von der Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung.
5. Vorbereitung der Vergabe: In dieser Leistungsphase wird der Terminplan aufgestellt. Darüber hinaus erfolgen Leistungsbeschreibungen und es werden Schnittstellen von unterschiedlichen Gewerken koordiniert.
6. Mitwirkung bei der Vergabe: Angebote werden eingeholt. Darüber hinaus werden in dieser Leistungsphase Bietergespräche und Vergabegespräche geführt. Diese Leistungsphase entfällt jedoch, wenn Sie sich für uns als Bossmann GmbH entscheiden.
7. Objektüberwachung: In dieser Phase überwacht der Innenarchitekt, ob die Arbeiten von den Handwerkern gemäß den Vorgaben ausgeführt werden. Hier werden die Arbeiten koordiniert und der Terminplan überwacht. Darüber hinaus dokumentiert der Architekt den Bauablauf, prüft Rechnungen und kontrolliert die Kosten.
8. Objektbetreuung: Findet in der Regel nach der Fertigstellung statt. Diese Leistungsphase umfasst beispielsweise die Bewertung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen festgestellt werden.


Die Kosten für den Innenarchitekten

Nachfolgen finden Sie die Kosten für den Innenarchitekten im tabellarischen Überblick. Ist ein Umbau Ihrer Immobilie für 30.000 Euro anrechenbaren Kosten geplant, ordnet der Innenarchitekt die Schwierigkeit der Honorarstufe IV zu. Für ihn fallen Kosten zwischen 9.215 und 10.460 Euro an.

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Anrechenbare Kosten

Honorarstufe III

Honorarstufe IV

Honorarstufe V

20.000 Euro

6.521 bis 15.229 Euro

6.521 bis 7.403 Euro

7.403 bis 8.108 Euro

25.000 Euro

6.325 bis 7.888 Euro

7.888 bis 8.954 Euro

8.954 bis 9.807 Euro

30.000 Euro

7.388 bis 9.215 Euro

9.215 bis 10.460 Euro

10.460 bis 11.456 Euro

35.000 Euro

8.426 bis 10.508 Euro

10.508 bis 11.928 Euro

11.928 bis 13.064 Euro

40.000 Euro

9.441 bis 11.774 Euro

11.774 bis 13.365 Euro

13.365 bis 14.638 Euro

50.000 Euro

11.416 bis 14.238 Euro

14.238 bis 16.162 Euro

16.162 bis 17.701 Euro

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