
Preise & Kosten für die Wohnungsauflösung auf einen Blick
Mit diesen Kosten sollten Sie bei der Wohnungsauflösung kalkulieren
Wohnungsauflösung
Kosten für die Wohnungsauflösung
Größe der Wohnung und Gegenstände sind für Kosten entscheidend
Wohnungsauflösungen finden in der Regel immer dann statt, wenn eine Person verstorben ist oder aus Altersgründen nicht mehr allein in der Wohnung leben kann und deshalb in ein Heim umzieht. Doch was kostet eine solche Wohnungsauflösung? Darüber möchten wir Sie nachfolgend informieren.
Online Kalkulator - HIER KLICKEN !Kalkulation für die Wohnungsauflösung
Kosten für eine Wohnungsauflösung
Die Kosten für eine Wohnungsauflösung sind regional unterschiedlich hoch. Darüber hinaus spielt die Größe der Wohnung eine maßgebliche Rolle und nicht zuletzt das dort vorhandene Mobiliar.
Als Beispiel wählen wir eine 60-Quadratmeter-Wohnung mit drei Zimmern in der ersten Etage. In der Regel fällt zahlreicher Sperrmüll an. Darüber hinaus kommen Sondermüll und elektrische Geräte, wie Kühlschränke und Fernseher dazu.
Die Kosten für die Auflösung liegen zwischen 600 und 700 Euro. Bei einem Einfamilienhaus mit 100 Quadratmetern und mehreren Räumen belaufen sich die Kosten auf 2.500 bis 3.000 Euro. Daran können Sie sehen, dass sich die Kosten an den individuellen Eigenheiten und Umständen des Wohnraumes sowie an den jeweiligen Gegenständen orientieren.
Die Bossmann GmbH bietet Ihnen jedoch einen günstigen Festpreis für die Wohnungsauflösung an.
Kosten im Überblick
Damit Sie einen schnellen Überblick über die Kosten bekommen, haben wir diese kurz und knapp für Sie in einer Tabelle zusammengefasst.
HIER gehts zum Online KalkulatorBevor wir mit der Wohnungsauflösung bei Ihnen beginnen, werden wir uns das Haus im Vorfeld anschauen. Bei einem Besichtigungstermin werden wir gemeinsam mit Ihnen entscheiden, wie viele Container notwendig sind, um Sperr- und Sondermüll zu entfernen. Außerdem können wir bei einer ersten Besichtigung entscheiden, welche vorhandenen Wertgegenstände auf Auktionen gewinnbringend verkauft werden können. Der erste Besichtigungstermin ist bei uns kostenfrei.
Posten | Erwartete Kosten |
Komplette Wohnungsauflösung (pro Quadratmeter) | 4,50 bis 6,50 Euro |
Zusätzliche Kosten | 12 bis 15 Euro |
Elektrogeräte pro Stück | 10 bis 12 Euro |
Entfernung der Bodenbeläge (pro Quadratmeter) | 4 bis 5 Euro |
Inkl. Behördengänge | 150 bis 400 Euro |
Arbeitskosten bei Wohnungsauflösung
Die Auflösung der Wohnung oder des Hauses wird professionell von unseren Mitarbeitern vorgenommen. Wir rechnen mit xy Euro pro Arbeitsstunde und Mann. Dazu kommen die Kosten für den Abtransport von Müll und Sondermüll.
Kosten für Behördengänge
In der Tabelle haben wir die Kosten für die Behördengänge aufgeführt. Wenn es sich bei der Wohnung um die eines Verstorbenen handelt, bieten wir Ihnen an, die notwendigen Behördengänge zu erledigen. Dazu gehören beispielsweise der Gang zum Standesamt und die Benachrichtigung für die Rentenkasse. Je nach Umfang müssen Sie hier mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro rechnen.
Kosten für den Abtransport
Der größte Kostenfaktor ist die Menge der Gegenstände, die entsorgt werden müssen. Zudem ist die Art des Mülls entscheidend bei den Kosten. Unterschieden wird zwischen Altholz, Elektromüll, Kunststoff, Metallschrott und Sonderabfall. Pro Kubikmeter Müll fallen rund 12 bis 15 Euro an.
Der Abtransport von Elektrogeräten, wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Trockner wird extra berechnet. Hier müssen Sie mit rund 10 bis 12 Euro rechnen. Sobald ein Boden entfernt wird, schlägt dies mit 4 bis 5 Euro pro Quadratmeter zu Buche.
Wer eine Wohnungsauflösung in Auftrag geben darf
Wenn der Haus- oder Wohnungseigentümer verstorben ist, dürfen die Ehepartner, die Kinder oder die Eltern des Verstorbenen die Wohnungsauflösung in Auftrag geben. Die Vermögenswerte, die sich im Haushalt befinden, fließen dabei in die Erbmasse mit ein. In vielen Fällen werden damit die Kosten für die Wohnungsauflösung gedeckt.
Zeitplan bei Wohnungsauflösung festlegen
Im Vorfeld der Wohnungsauflösung sollte ein Zeitplan festgelegt werden. In den meisten Fällen wird gleichzeitig der Mietvertrag gekündigt. Deshalb ist es wichtig, die Kündigungsfrist im Auge zu behalten und die Zeit für die Renovierungsarbeiten mit einzurechnen. Vor diesem Hintergrund sollten sich die Betroffenen frühzeitig um eine Entrümpelung des Hauses kümmern.
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